Häufig gestellte Fragen zu ...

Pflegegrad

  • Was ist ein Pflegegrad?

    Der Pflegegrad richtet sich danach, wie viel Hilfe eine pflegebedürftige Person konkret benötigt. Es gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Es gibt 5 Pflegegrade und diese gliedern sich wie folgt:

    • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

    Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung, häufig altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbstständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mindestens in der Schwere eines Pflegegrades bestehen.

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

    Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegebegutachtung. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Für die Begutachtung kommen speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärzte des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung. Dabei wird festgestellt, wie selbstständig Sie Ihren Alltag gestalten können und wobei Sie Hilfe benötigen. Die Gutachter befragen dabei in einem rund einstündigen Gespräch den Pflegebedürftigen sowie dessen Angehörige, mit welchen gesundheitlichen Einschränkungen und pflegerischen Herausforderungen sie zurechtkommen müssen. Das entscheidende Kriterium ist die Selbstständigkeit, ob Sie ohne fremde Hilfe und Unterstützung Ihr Leben führen können. Dazu zählen beispielsweise Körperpflege oder Essen und Trinken, geistige Fähigkeiten oder die Pflege der sozialen Kontakte. Anschließend erarbeitet er auf Grundlage der Kriterien des Pflegeversicherungsgesetzes eine Empfehlung zur Einstufung. Diese wird der zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, welche die Leistungsentscheidung trifft. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann Widerspruch eingelegt werden. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung.

Mobile Dienste Kempf

  • Wie oft kann der Pflegedienst „Mobile Dienste Kempf“ zu mir nach Hause kommen?

    Das können Sie frei entscheiden. Unser Frühdienst startet gegen 6:00 Uhr und unser Spätdienst endet gegen 20:00 Uhr (dies variiert in den einzelnen Niederlassungen). Zusätzlich haben wir einen 24h-Notruf-Bereitschaftsdienst für Sie, so dass Sie oder Ihre Angehörigen jederzeit und nach den individuellen Bedürfnissen versorgt werden können.

    Je nach Wunsch und Bedarf kommen wir von einmal die Woche bis hin zu mehrmals täglich, um die Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft an Ihren persönlichen Bedürfnissen und Gewohnheiten auszurichten.

  • Wie viele Mitarbeiter kümmern sich um mich?

    Unser Pflegedienst arbeitet nach dem Bezugspflegesystem. Bezugspflege heißt für unsere Patienten: Sie sehen vertraute Gesichter und haben feste Ansprechpartner. Das gilt selbstverständlich auch für die Hilfe im Haushalt und die soziale Betreuung. So kann sich ein Vertrauensverhältnis entwickeln und gutes Miteinander entstehen.

  • Ist der Pflegedienst „Mobile Dienste Kempf“ auch an Feiertagen und am Wochenende erreichbar?

    Außerhalb der Öffnungszeiten sind wir für unsere Patienten in Notfällen 24 Stunden am Bereitschaftstelefon erreichbar, auch an Feiertagen und am Wochenende.

  • Ich habe einen Pflegegrad. Muss ich dann noch etwas für den Pflegedienst dazu bezahlen bzw. wie wird die Pflege finanziert?

    Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten. Der Gesetzgeber hat die Pflegeversicherung jedoch als eine Art „Teilkaskoversicherung“ konzipiert. Es ist davon abhängig, welcher Pflegegrad vorliegt und wie viel Unterstützung Sie benötigen und wollen. Es kann also sein, dass Sie gerne mehr Unterstützung, Pflege und Betreuung hätten, als Ihr Pflegegrad abdeckt. Dann müssen Sie die über den Pflegegrad hinausgehenden Leistungen privat bezahlen. Wir halten vorab alle Leistungen transparent in einem Pflegevertrag fest. So gibt es keine Überraschungen und Sie können immer sicher sein, welche Kosten auf Sie zukommen.

    Pflegebedürftige erhalten bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen oder Pflegegeld bei Versorgung durch einen Angehörigen. Um eine optimale Versorgung des Pflegebedürftigen zu gewährleisten, empfehlen wir die Kombinationsleistung.

    Dabei können sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Es findet eine prozentuale Verminderung des Pflegegeldes in dem Umfang statt, in welchem die Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst in Anspruch genommen wurden.

    Hier finden Sie eine Übersicht:

      Pflegesachleistung ambulant Pflegegeld
    Pflegegrad 1 125 € (Entlastungsbeitrag) 0 €
    Pflegegrad 2 689 € 316 €
    Pflegegrad 3 1.298 € 545 €
    Pflegegrad 4 1.612 € 728 €
    Pflegegrad 5 1.995 € 901 €

Personalwesen

Betreutes Wohnen

  • Was versteht man eigentlich unter betreutem Wohnen?

    Betreutes Wohnen ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Für uns bedeutet es: selbstbestimmt leben in Ihrer Wohnung, mit eigenen Möbeln und Erinnerungsstücken, mit der Sicherheit einer umfassenden, liebevollen Betreuung und Pflege. Konkret heißt das für unsere beiden Wohnanlagen: barrierefrei und seniorengerecht, gehobene Ausstattung mit eingebauter Küche inklusive aller Geräte, Notrufanlage, großzügigem Balkon oder Terrasse, Aufzug und Gemeinschaftsraum. Es ist unser Bestreben, den Bewohnern in einer angenehmen und gehobenen Atmosphäre ein Zuhause zu bieten, in dem sie sich jederzeit sicher, geborgen und wohl fühlen.

  • Kann ich auch bei einem hohen Pflegebedarf oder bis zum Tod im betreuten Wohnen bleiben?

    Ja, selbstverständlich ist es möglich, auch als stark bettlägeriger Patient in unserem betreuten Wohnen gepflegt zu werden. Eine Ausnahme allerdings bilden ärztliche Indikationen, die eine Fremd- oder Selbstgefährdung anzeigen.

  • Wie sieht die Pflege und Betreuung durch die Mobilen Dienste Kempf aus?

    Wir garantieren den Bewohnern eine auf sie abgestimmte individuelle Pflege in ihrer Wohnung. Mittels des Notrufes können Sie rund um die Uhr Hilfe erhalten. Daneben bieten wir viele Aktivitäten an, die die beiden Häuser mit Leben füllen, wie Kaffeenachmittage, Ausflüge, Vorträge, Sportkurse, Feste und vieles mehr. Bei uns finden Sie Lebensfreude und Aktivität, freundlichen Service und Wohnkomfort sowie Sicherheit bei einer eventuellen Pflegebedürftigkeit.

  • Gibt es das ideale Alter, um in ein betreutes Wohnen zu ziehen?

    Nein, das gibt es nicht. Wir empfehlen aus Erfahrung, den Schritt ins betreute Wohnen nicht zu spät zu gehen. Wenn es beispielsweise zu schwierig wird, sich allein in den eigenen vier Wänden zu versorgen, weil diese nicht altersgerecht oder zu groß sind und der Umbau zu kompliziert wäre, oder wenn der Partner schon verstärkt Pflege und Unterstützung braucht, sollte über einen Umzug nachgedacht werden. Die Entscheidung für ein betreutes Wohnen hängt nicht von den Lebensjahren ab, sondern von den persönlichen Lebensumständen. Viele unserer Mieter sind noch komplett selbstständig, leben ihr Leben, wie es ihnen gefällt, fahren in den Urlaub, gehen Hobbys nach, sind aktiv und pflegen Freundschaften. Andere Bewohner hingegen benötigen schon verstärkt Hilfe. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Haus Lauckner

  • Mit welchen Kosten muss ich für einen Pflegeheimplatz im Haus Lauckner rechnen?

    Im Haus Lauckner gelten momentan (Stand 01.10.2021) abhängig vom Pflegegrad die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Eigenanteile (inklusive der Investitionskosten). Außer den „normalen“ Heimkosten fallen gegebenenfalls Kosten für zusätzliche Dienstleistungen wie beispielsweise Friseur, Fußpflege, persönliche Hygieneartikel, Zuzahlungen zu Medikamenten etc. an.

    Die Pflegekasse kommt mit einem monatlichen pauschalen Sachleistungsbetrag für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die Betreuung, auf:

      Eigenanteil Pflegesachleistung stationär
    Pflegegrad 1 2.003,18 € 125 € (Entlastungsbeitrag)
    Pflegegrad 2 1.662,08 € 770 €
    Pflegegrad 3 1.661,97 € 1.262 €
    Pflegegrad 4 1.661,85 € 1.775 €
    Pflegegrad 5 1.662,13 € 2.005 €

    Die Pflegeversicherung deckt also nur einen Teil der Kosten. Die pflegebedürftige Person muss daher für Aufwendungen, die über dem monatlichen Zuschuss von der Pflegeversicherung liegen, selbst aufkommen. Der pflegebedingte Eigenanteil unterscheidet sich zwischen den Einrichtungen. Hinzu kommen noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen und Ausbildung. Kann die pflegebedürftige Person die Kosten der stationären Versorgung selbst nicht decken, übernimmt das Sozialamt nachrangig und nach Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen die verbleibenden Kosten.

  • Kann ich mein Zimmer im Haus Lauckner selbst gestalten?

    Die Zimmer können mit eigenen Möbeln ergänzt sowie individuell gestaltet werden.

  • Was muss ich mitnehmen, wenn ich in das Haus Lauckner einziehe?
    • vorhandene Medikamente (bitte in Originalverpackung) und Einnahmeplan (muss unbedingt vom Arzt ausgestellt und abgezeichnet sein)

    • alle verordneten Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Rollstuhl, Rollator

    • Kleidung, Schuhe und Hausschuhe – die Kleidung muss dabei gekennzeichnet werden

    • persönliche Gegenstände und liebgewordene Dinge

    • Hygieneartikel

    • Möbel (bitte mit der Pflegedienstleitung absprechen)

    • Handtücher, Waschlappen und Bettwäsche können gern mitgebracht werden, werden aber auch in ausreichendem Maß von uns gestellt

Tagespflege

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